News vom VDAT
Dabei geht es um die Produkte / Produktgruppen, für die der Gesetzgeber eine Bauartgenehmigung vorschreibt (§22a StVZO) – wie beispielsweise die Fahrzeugbeleuchtung.
Speziell die seriösen Anbieter, die dem Verbraucher umfassend und positiv geprüfte Produkte anbieten, begrüßen den Vorstoß der Behörden, der durch den VDAT aktiv begleitet wird.
Der Begriff “Feilbieten” bezieht sich nicht nur auf den Verkauf. Bereits die Bewerbung derartiger, nicht bauartgenehmigter Produkte, wird als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann für den Anbieter ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro nach sich ziehen. Nach der Auslegung des Gesetzgebers dürfen nicht geprüfte Produkte, für die eine Bauartprüfung vorgeschrieben ist, auch nicht außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs eingesetzt werden – also auch nicht im Motorsport!
Auch der Zusatz “nicht zulässig im Bereich der StVZO” oder “nicht zulässig im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs” genügt nicht, um die Komponenten legal verkaufen zu dürfen. Durch die Nutzung solcher unzulässiger Teile erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs! [Tuningblogger]
siehe auch: